Rechtsprechung
RG, 21.03.1931 - IX 386/30 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Zur Frage der Ausgleichung von Vorteilen, die im Laufe einer Zwangsvollstreckung erwachsen.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 133, 221
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 24.03.1959 - VI ZR 90/58
Berücksichtigung eines Abzugs neu für alt
Es ist hierfür nicht erforderlich, daß die schädigende Handlung unmittelbar auch den Vorteil zur Entstehung gebracht hat, sondern es genügt, daß Schaden und Vorteil aus mehreren, der äußeren Erscheinung nach selbstständigen Ereignissen fließen, sofern nur nach dem natürlichen Ablauf der Dinge das schädigende Ereignis allgemein geeignet war, derartige Vorteile mit sich zu bringen, und der Zusammenhang nicht so lose ist, daß er nach vernünftiger Lebensauffassung keine Berücksichtigung mehr verdient (BGHZ 8, 325, 329; RGZ 133, 221, 223; 146, 275, 278; vgl. Cantzler, AcP 156, 42, der hier von einem Bedingungszusammenhang spricht). - BGH, 23.03.1953 - III ZR 170/51
Rechtsmittel
Das Rechtsmittelgericht muß das "Urteil" dann aber aufheben und die Sache an die Vorinstanz zurückverweisen (vgl. RGZ 133, 221 und OGHBrZ in NJW 47/48, 421).